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Warweg fragt nach: Minderjährige als V-Leute, aber Social Media für Jugendliche einschränken?

Ein Entwurf der Bundesregierung zur Reform des Nachrichtendienstrechts soll den Sicherheitsbehörden an zahlreichen Stellen weitergehende Befugnisse einräumen. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesinnenministerium am Montag in der Bundespressekonferenz die geplante Möglichkeit verteidigt, künftig unter bestimmten Voraussetzungen auch 16- und 17-Jährige als Vertrauenspersonen (V-Leute) für den Verfassungsschutz anzuwerben.

Der Journalist Florian Warweg von der "Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung" stellte die geplante Neuregelung mit Blick auf aktuelle Debatten zum Jugendschutz infrage. In mehreren europäischen Staaten – darunter Frankreich – wird der Zugang Minderjähriger zu sozialen Netzwerken wegen möglicher Gefahren zunehmend eingeschränkt. Gleichzeitig wolle die Bundesregierung Jugendlichen den Einsatz als V-Leute in potenziell gefährlichen Milieus ermöglichen. Die Sprecherin des Bundesinnenministeriums wies diesen Vergleich zurück und erklärte, ihr sei keine entsprechende gesetzliche Social-Media-Regelung für Deutschland bekannt.

Mehr zum Thema – Die Überwachungsmaschine, Teil 1.1: Der Verfassungsschutz – wer bespitzelt werden darf

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